Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist
die
Gewerkschaft für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten, die in den
Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder beschäftigt sind.
Mitglieder sind aktive Frauen und Männer, Rentnerinnen und Rentner
sowie Pensionäre und deren Hinterbliebene.
Die DSTG ist die einzige Fachgewerkschaft der
Finanzverwaltung. Sie kann durch das Fachwissen ihrer Mitglieder zu
allen Fragen des Steuerrechts kompetent Stellung beziehen und
Vorschläge zur Weiterentwicklung und Neugestaltung unterbreiten. Die
Stärke der DSTG bildet die homogene Organisationsstruktur. In ihr sind
nur Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches organisiert. Ein Ausgleich
innerhalb der Gewerkschaft mit den Interessen der Mitglieder anderer
Verwaltungsbereiche entfällt somit.
Die DSTG gliedert sich in Ortsverbände, Landes- und Bezirksverbände sowie den Bundesverband.
1. Ortsverbände
Der Ortsverband stellt die Basis der DSTG dar. Zur Zeit existieren rd.
750 Verbände auf Ortsebene in den Finanzämtern, Bauämtern,
Finanzgerichten, Bildungsstätten, Oberfinanzdirektionen und
Finanzministerien.
2. Landes- und Bezirksverbände
Die Landes- und Bezirksverbände sind entsprechend den Bereichen der
Oberfinanzdirektionen gegliedert und sind die Mitgliedsverbände der
DSTG-Bund. Mitgliedsverbände sind zur Zeit die sechs Bezirksverbände
Baden, Württemberg, Bundesfinanzministerium, Düsseldorf, Köln und
Westfalen-Lippe sowie die 14 Landesverbände Bayern (Bayerische
Finanzgewerkschaft), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
3. Bundesverband
Die DSTG-Organe auf Bundesebene sind:
Der Steuer-Gewerkschaftstag
Dieses oberste Organ hat über 250 Delegierte. Er findet alle drei Jahre
statt und bestimmt die Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit auf
Bundesebene.
Der Bundeshauptvorstand
Er trifft die Grundsatzentscheidungen, die zwischen den
Gewerkschaftstagen notwendig sind. Er tagt einmal jährlich und umfasst
ca.100 Delegierte.
Der Bundesvorstand
Er setzt sich im wesentlichen aus den Vorsitzenden der
Mitgliedsverbände, der Bundesleitung, der Bundesfrauenvertreterin sowie
einem Mitglied der Bundesjugendleitung zusammen und hat insgesamt rd.
40 Mitglieder. Der Bundesvorstand ist ein wichtiges Koordinierungsorgan
der Politik auf Bundesebene und fördert den Informationsaustausch
zwischen der Bundesorganisation und den Landes- bzw. Bezirksverbänden.
Die Sitzungen des Bundesvorstandes finden zwei- bis dreimal jährlich
statt.
Bundesleitung
Sie besteht aus sechs Mitgliedern und führt die Beschlüsse der
satzungsmäßigen Gremien aus. Außerdem vertritt sie die Interessen
gegenüber Politik und Medien. Mitglieder der Bundesleitung sind: